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Wer eine Brille oder Kontaktlinsen trägt, der hat sicher schon einmal über eine Augenoperation – Wikipedia – nachgedacht. Doch so eine OP ist leider sehr teuer.

Wer trägt die Kosten bei welcher OP?

Da die gesetzlichen Krankenkassen eine Laserbehandlung am Auge zu den komfortmedizinischen Leistungen zählen, werden sie leider von ihnen auch nicht bezahlt. Diese Nichterstattung der Kosten durch die Krankenkasse wird damit begründet, dass es bisher keine Langzeitstudien zu möglichen Spätschaden gibt.
Selbst Früherkennungsuntersuchungen des Grünen Stars und Augeninnendruckmessungen werden nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Was eigentlich erstaunlich ist, da es sich dabei ja um Untersuchungen handelt, die der Früherkennung von Krankheiten dienen, die bei frühzeitiger Erkennung für die Kassen doch wesentlich günstiger wären.

Die einzige OP, die von allen gesetzlichen Kassen als medizinisch notwendig eingestuft, und somit bezahlt wird, ist der Linsentausch bei ­Grauem Star. Zum Unterschied zwischen grünen und grauen Star hat die Seite Gesundheit.de einen passenden Beitrag.
Wenn eine Augenoperation als medizinisch notwendig eingestuft wird, so werden die Kosten teilweise von den gesetzlichen Kassen erstattet. Doch solche Einstufungen werden nicht klar definiert. Die Anerkennung einer medizinischen Notwendigkeit wird von Kasse zu Kasse anders gehandhabt, weshalb es wichtig ist, sich vor einer Augenoperation eingehend bei seiner Krankenkasse zu informieren.

Weit bessere Chancen für eine Kostenübernahme haben Privatversicherte. Bei einer medizinischen Indikation übernehmen private Kassen, je nach vertraglicher Vereinbarung, die Kosten für eine Augen OP zum Teil oder vollständig. Hier auf dieser Seite findet man weitere Details und Vergleichsmöglichkeiten zu den Krankenversicherungen und deren Konditionen. Wer aus rein ästhetischen Gründen eine Augenoperation machen lassen möchte, der wird diese OP immer aus eigener Tasche bezahlen müssen.

Welche medizinischen Indikationen könnten anerkannt werden?

Wenn z.B. bei beiden Augen eine sehr unterschiedliche Sehstärke festgestellt wurde, könnten die Kosten für eine OP übernommen werden. Auch wenn es durch den Sehfehler unmöglich ist, eine berufliche Tätigkeit auszuüben, hat man gute Chancen auf eine Übernahme. Eine weitere Möglichkeit das die Kosten für eine OP übernommen werden wäre es, wenn weder durch das Tragen einer Brille, noch durch Kontaktlinsen die Fehlsichtigkeit ausgeglichen werden kann.

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